Der Bilinguale Zug am Megina-Gymnasium Mayen

 Der bilinguale Unterricht

In einem geeinten Europa kommt dem Erlernen von modernen Fremdsprachen eine hohe Bedeutung zu, und das berufliche Fortkommen wird zunehmend abhängig von der Fähigkeit, fremdsprachliche Texte zu verstehen sowie in der Fremdsprache zu kommunizieren. Dies trifft natürlich im besonderen Maße auf die englische Sprache zu, die als internationale Verkehrssprache besonders im wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bereich genutzt wird. Auch in Deutschland finden immer mehr Universitätsseminare auf Englisch statt, und ein großer Teil der Literatur ist auf Englisch verfasst. Außerdem gewinnen Auslandsaufenthalte – ob als Studium, Praktikum oder Arbeitserfahrung – eine immer größere Bedeutung für die Berufsqualifizierung.

Der bilinguale Unterricht trägt diesen Entwicklungen Rechnung. Bilingualer Unterricht bedeutet, dass Sachfächer in einer Fremdsprache unterrichtet werden. Englisch ist damit nicht Inhalt des Unterrichts, sondern das Lernen findet in der Fremdsprache statt.

Didaktisch und methodisch orientiert der Unterricht sich zwar an den Grundsätzen des deutschsprachigen Sachfachunterrichts, geht aber über diesen hinaus, da auch die Erweiterung fremdsprachlicher und interkultureller Fähigkeiten Ziele des bilingualen Sachfachunterrichts sind. Die Schüler erfahren in der Umsetzung und Anwendung der Fremdsprache in inhaltsrelevanten Bezügen eine Erweiterung dessen, was sie im Fremdsprachenunterricht erworben haben. Durch den Einsatz authentischer fremdsprachlicher Materialien begegnen die Schüler „fremden“ Perspektiven und Fragestellungen – das heißt, auch wenn das eigene Land weiterhin eine wichtige Rolle im Unterricht spielt, beschäftigt sich der bilinguale Unterricht auch verstärkt mit europäischen bzw. internationalen Themen (mit besonderem Schwerpunkt auf den englischsprachigen Ländern). 

In diesem Zusammenhang sei auch auf das CertiLingua-Programm des Megina Gymnasiums hingewiesen.

 

1. Entwicklung des bilingualen Unterrichts am Megina-Gymnasium Mayen

 

Einführung:                Schuljahr 1990/91

Erstes Abitur:             Frühjahr 1999

Momentaner Stand:    jeweils zwei bilinguale Klassen in den Stufen 5 und 6

                                jeweils eine bilinguale Klasse in den Stufen 7 bis 10

                                bilinguale Gemeinschaftskundekurse in den Stufen 11 bis 13 

 

2. Anmeldung für den bilingualen Unterricht

 

Der bilinguale Unterricht stellt besondere Erwartungen an die Schüler. Der erhöhte Anspruch und die zusätzliche Arbeitsbelastung des englischsprachigen Sachfachunterrichts erfordern bei den Schülern eine allgemein hohe Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Geringe Englischvorkenntnisse aus der Grundschule schließen dagegen eine Teilnahme am bilingualen Unterricht nicht von vorneherein aus. 

 

3. Der bilinguale Unterricht am Megina-Gymnasium

 

3.1. Sprachliche Vorbereitung in den Klassenstufen 5 und 6  

Um den Schülern den Einstieg in den bilingualen Sachfachunterricht ab Klasse 7 zu erleichtern, erhalten sie in den Klassenstufen 5 und 6 einen ein- bis zweistündigen Zusatzunterricht Englisch. Dieser dient als sprachliche Vorbereitung für den bilingualen Unterricht.

 

3.2. Übergang in den bilingualen Zug der Klasse 7  

Der Übergang in den bilingualen Zug der Klasse 7 ist freiwillig, allerdings besteht auch kein Anspruch darauf, in den bilingualen Zug übernommen zu werden.

Nachdem im zweiten Halbjahr der Klasse 6 eine Informationsveranstaltung und ggf. individuelle Beratungsgespräche stattgefunden haben, erhalten die Eltern die Möglichkeit, die Übernahme in den bilingualen Zug ab Klasse 7 zu beantragen. Liegen mehr Anträge vor, als Schüler in die bilinguale Klasse 7 aufgenommen werden können, entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Fachkonferenz und dem Koordinator / der Koordinatorin des bilingualen Zuges unter der Berücksichtigung von Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft über die Aufnahme. In diesem Zusammenhang werden alle Fächer berücksichtigt, ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Fach Englisch und dem Zusatzunterricht Englisch.

Sind die Schüler in den bilingualen Zug aufgenommen, bleiben sie in diesen bis zum Ende der 10. Klasse. Ein vorzeitiges Ausscheiden ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. 

 

Besondere Erwartungen an die Schüler des bilingualen Zuges

Sprachkompetenz

- Interesse an der Anwendung der Fremdsprache

- Sprachsicherheit (beim Umgang mit fremdsprachlichen Texten, Diagrammen, Graphiken etc.) und Sicherheit in der Kommunikation

- Interesse und Fähigkeiten, angebotene Kontakte (Brieffreunde, Gastfamilien etc.) aufzubauen und zu vertiefen

 

Sachfachkompetenz

- Bereitschaft, größere Textmengen mündlich und schriftlich zu bearbeiten

- Fähigkeit, beschreibende Texte (mit historischem, geographischem oder biologischem Hintergrund) zu verstehen, zu bearbeiten und zu diskutieren

- Bereitschaft, kompetent mit Hilfsmitteln zur Informationsgewinnung umzugehen (Wörterbuch, Landkarten, Tabellen, Internet...)

 

Leistungsbereitschaft

- regelmäßige mündliche Mitarbeit

- produktive Arbeitshaltung (Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Ordnung)

- Offenheit gegenüber dem Neuem und die Bereitschaft, Schwierigkeiten als Herausforderung zu sehen, die mit Einsatz bewältigt werden können

 

3.3. Der bilinguale Sachfachunterricht in den Klassenstufen 7 bis 10

Am Megina-Gymnasium Mayen findet zur Zeit in den folgenden Fächern bilingualer Unterricht statt:

 

Klasse 7:         Biologie

Klasse 8:         Erdkunde

Klasse 9:         Geschichte

Klasse 10:       Geschichte

 

Dieses Angebot ist abhängig von den Rahmenbedingungen und kann sich daher ändern.

 

Es handelt sich beim bilingualen Sachfachunterricht nicht um einen erweiterten Fremdsprachenunterricht; vielmehr orientiert er sich an Themen sowie an den didaktischen und methodischen Prinzipien des jeweiligen Sachfaches. Dabei spielen neben Phänomenen und Sachverhalten der deutschen Kultur und Gesellschaft die europäische bzw. globale Dimension sowie der besondere Bezug zur englischsprachigen Welt eine wichtige Rolle.

Bei der Bewertung der Schülerleistungen im bilingual unterrichteten Sachfach werden in erster Linie die fachlichen Leistungen beurteilt. Führt fehlerhaft bzw. fachsprachlich unangemessene Sprachproduktion zu eingeschränkten fachlichen Leistungen, so wird dies wie im deutschsprachig geführten Sachfachunterricht bei der Bewertung und Benotung berücksichtigt.

Die Schüler erhalten im bilingualen Zug eine zusätzliche Stunde im Sachfach – im Regelfall findet dann dieses Fach drei- statt zweistündig statt. Der englischsprachige Unterricht steht dabei im Verhältnis zwei zu eins zum deutschsprachigen Unterricht.

Die zusätzliche Stunde ist zum einen hilfreich, da im bilingualen Unterricht sowohl der deutsche Lehrplan berücksichtigt wird, als auch besondere Schwerpunkte auf Themen der englischsprachigen Welt gesetzt werden. Zum anderen wird damit der Tatsache Rechnung getragen, dass der fremdsprachliche Sachunterricht mehr Zeit erfordert als der Unterricht in der Muttersprache. Die deutschsprachige Stunde in der Mittelstufe wird auch dazu genutzt, abstrakte und inhaltlich schwierige Sachverhalte zu vermitteln.

Im Falle eines Ausscheidens aus dem bilingualen Zug nach der 10. Klasse erhalten die Schüler eine qualifizierende Bescheinigung über die Teilnahme am bilingualen Sachfachunterricht in der Mittelstufe. 

 

3.4. Bilingualer Unterricht in der Oberstufe

Die Schüler des bilingualen Zuges belegen in der Oberstufe Englisch als Grund- oder Leistungsfach.

Bilingualer Unterricht findet in den gemeinschaftskundlichen Fächern (d.h. Geschichte, Erdkunde und Sozialkunde) statt. Hat ein bilingualer Schüler ein gemeinschaftskundliches Fach als Leistungsfach belegt, ersetzt der bilinguale Grundkurs (dreistündig) den notwendigen deutschen Grundkurs (zweistündig), diese Variante zeigt Tabelle 1. Diejenigen bilingualen Schüler, die kein gemeinschaftskundliches Fach als Leistungsfach gewählt haben, werden in einem der in diesem Fall zwei verpflichtenden gemeinschaftskundlichen Grundkurse bilingual unterrichtet, dies ist in Tabelle 2 dargestellt. In beiden Fällen umfasst der Unterricht des bilingualen Zuges drei Stunden und ersetzt damit einen zweistündigen deutschsprachigen Unterricht. Die Kursarbeit wird in demjenigen bilingualen gemeinschaftskundlichen Fach geschrieben, welches in dem jeweiligen Halbjahr zweistündig unterrichtet wird (Siehe Tabelle unten.). Im Gegensatz zur Mittelstufe werden die drei Stunden des bilingualen Unterrichts in der Oberstufe grundsätzlich vollständig auf Englisch erteilt.

Für die Bewertung von Schülerleistungen im fremdsprachig erteilten Sachfachunterricht gelten die Regelungen wie in Punkt 3.3 (Mittelstufe) beschrieben, das heißt, es werden in erster Linie die fachlichen Leistungen beurteilt. Führt fehlerhafte bzw. fachsprachlich unangemessene Sprachproduktion zu eingeschränkten fachlichen Leistungen, so wird dies wie im deutschsprachig geführten Sachfachunterricht bei der Bewertung und Benotung berücksichtigt.

Für die SchülerInnen des bilingualen Zuges wird seit mehreren Jahren ein multinationales Europaseminar im Europahaus Bad Marienberg angeboten. In den letzten Jahren haben unsere SchülerInnen dort mit Gleichaltrigen aus den Niederlanden und unserer tschechischen Partnerstadt Uherské Hradiště an Workshops zu europäischen Themen teilgenommen, aber natürlich auch die Zeit genutzt, sich privat kennenzulernen.

 

 

Organisation des Bilingualen Unterrichts in der MSS

(unter Vorbehalt: Änderungen sind möglich)

 

 

Kursstufe

LK Gemeinschaftskunde

(4-stündig)

Bilingualer Unterricht

(3-stündig)

11/1

11/2

4x G / EK / SK

4x G / EK / SK

G   G   EK

G   EK   EK

12/1

12 /2

4x G / EK / SK

4x G / EK / SK

G    SK    SK

G    G   SK

 13

4x G / EK / SK

 G  G  EK

 

 

 Kursstufe

Bilingualer Unterricht

Deutscher GK

(2-stündig)

11/1

11/2

G G EK

G EK EK

SK SK

SK SK

12/1

12 /2

G SK SK

G G SK

EK EK

EK EK

13

G G EK EK EK

LK: Leistungskurs; GK: Grundkurs; G: Geschichte; EK: Erdkunde; SK: Sozialkunde

 

3.5. Abitur

Die Schüler erhalten zusammen mit dem Abiturzeugnis ein Zertifikat zum bilingualen Unterricht. Eine verpflichtende oder freiwillige zusätzliche mündliche Abiturprüfung kann in der englischen Sprache abgehalten werden; ob die mündliche Abiturprüfung verpflichtend oder freiwillig ist und ob die bilinguale Prüfung zum Abiturschnitt zählt, hängt von der jeweiligen Kombination der Leistungskurse ab (Siehe Übersicht unten.). Ein Vermerk über die Teilnahme am bilingualen Unterricht sowie über die in der Fremdsprache abgelegte Abiturprüfung im Grundkurs Gemeinschaftskunde wird in das Abiturzeugnis aufgenommen.

 

 

Bilinguale Prüfung zählt zum Abiturschnitt:

 

1. Fall: Kein Leistungskurs Gemeinschaftskunde → Mündliches Abitur muss in Gemeinschaftskunde gemacht werden, diese mündliche Prüfung kann durch eine bilinguale Prüfung oder Religion/Ethik ersetzt werden; diese Prüfung zählt bei 4 Prüfungsfächern 25% und bei 5 Prüfungsfächern 20% des Prüfungsbereichs.

 

2. Fall: Leistungskurs Gemeinschaftskunde → Wenn laut Abiturprüfungsprofil nur vier Prüfungsfächer vorgeschrieben sind, kann freiwillig als zusätzliches fünftes Prüfungsfach eine bilinguale Prüfung gewählt werden; diese Prüfung zählt 20% des Prüfungsbereichs.

 

 

Bilinguale Prüfung zählt nicht zum Abiturschnitt:

 

1. Fall: Kein Leistungskurs Gemeinschaftskunde

  • Die mündliche Prüfung erfolgt im deutschen Grundkurs Gemeinschaftskunde oder in Religion/Ethik.

 

 

2. Fall: Leistungskurs Gemeinschaftskunde

  • Variante A: Fünf Prüfungsfächer sind vorgeschrieben. Eine nicht zum Abiturschnitt zählende freiwillige Prüfung ist möglich (d.h. ein sechstes Prüfungsfach).
  • Variante B: Vier Prüfungsfächer sind vorgeschrieben, keine freiwillige, zum Abiturschnitt zählende, fünfte Abiturprüfung erwünscht. Eine nicht zum Abiturschnitt zählende freiwillige Prüfung ist aber möglich.
    Geschichte Leistungskurs → Freiwillige bilinguale Zusatzprüfung in Geschichte, Sozialkunde oder Erdkunde möglich.

    Sozialkunde Leistungskurs → Freiwillige bilinguale Zusatzprüfung in Geschichte, Sozialkunde oder Erdkunde möglich.

    Erdkunde Leistungskurs → Freiwillige bilinguale Zusatzprüfung in Geschichte, Sozialkunde oder Erdkunde möglich.

 

Hinweis für bilinguale Prüfungen generell: Es besteht kein Anspruch auf eine bilinguale Prüfung in dem vom Prüfling bevorzugten gemeinschaftskundlichen Fach. Zwar werden die individuellen Wünsche der Schülerinnen und Schüler in der Regel beachtet, jedoch kann bei übermäßiger Beanspruchung eines Prüfers vom Prüfling verlangt werden, sich in einem anderen als dem gewünschten gemeinschafts-kundlichen Fach prüfen zu lassen.

 

Mögliche Vorteile einer freiwilligen mündlichen Prüfung, die nicht zum Abiturschnitt zählt:

 

  • Mögliche Vorteile bei der Bewerbung um einen Studienplatz, insbesondere bei einem Studium im Ausland.
  • Mögliche Vorteile bei Bewerbung um Praktikumsplätze, dies gilt insbesondere für Praktikumsplätze im Ausland.
  • Mögliche Vorteile bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, insbesondere bei international tätigen Unternehmen oder bei Interesse an einem Arbeitsplatz im Ausland.