Informationen zur Wahl des bilingualen Unterrichts

Sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen,
da der Elterninformationsabend zur Wahl des bilingualen Unterrichts ab Klasse 7 abgesagt werden musste, erhalten Sie an dieser Stelle die entsprechenden Informationen des Fachbereichs, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen sollen.

Die Sorgeberechtigten der 6. Klassen haben die Möglichkeit, bis zum 21. April 2020 die Übernahme in den bilingualen Zug ab Klasse 7 zu beantragen. Dazu erhalten Sie in den nächsten Tagen die entsprechenden Informationen per Mail.

Die Schüler erhalten im bilingualen Zug eine zusätzliche Stunde im Sachfach – im Regelfall findet dann dieses Fach drei- statt zweistündig statt. Der englischsprachige Unterricht steht dabei im Verhältnis zwei zu eins zum deutschsprachigen Unterricht.

Die zusätzliche Stunde ist zum einen hilfreich, da im bilingualen Unterricht sowohl der deutsche Lehrplan berücksichtigt wird, als auch besondere Schwerpunkte auf Themen der englischsprachigen Welt gesetzt werden. Zum anderen wird damit der Tatsache Rechnung getragen, dass der fremdsprachliche Sachunterricht mehr Zeit erfordert als der Unterricht in der Muttersprache. Die deutschsprachige Stunde in der Mittelstufe wird auch dazu genutzt, abstrakte und inhaltlich schwierige Sachverhalte zu vermitteln.

Der bilinguale Sachfachunterricht in den Klassenstufen 7 bis 10

Am Megina Gymnasium Mayen findet zur Zeit in den folgenden Fächern bilingualer Unterricht statt:

Klasse 7: Biologie

Klasse 8: Erdkunde

Klasse 9: Geschichte

Klasse 10: Geschichte

Dieses Angebot ist abhängig von den Rahmenbedingungen und kann sich daher ändern.

Es handelt sich beim bilingualen Sachfachunterricht nicht um einen erweiterten Fremdsprachenunterricht; vielmehr orientiert er sich an Themen sowie an den didaktischen und methodischen Prinzipien des jeweiligen Sachfaches. Dabei spielen neben Phänomenen und Sachverhalten der deutschen Kultur und Gesellschaft die europäische bzw. globale Dimension sowie der besondere Bezug zur englischsprachigen Welt eine wichtige Rolle.

Bei der Bewertung der Schülerleistungen im bilingual unterrichteten Sachfach werden in erster Linie die fachlichen Leistungen beurteilt. Führt fehlerhaft bzw. fachsprachlich unangemessene Sprachproduktion zu eingeschränkten fachlichen Leistungen, so wird dies wie im deutschsprachig geführten Sachfachunterricht bei der Bewertung und Benotung berücksichtigt.

Erwartungen an die Schüler des bilingualen Zuges

Sprachkompetenz

- Interesse an der Anwendung der Fremdsprache

- Sprachsicherheit (beim Umgang mit fremdsprachlichen Texten, Diagrammen, Graphiken etc.) und Sicherheit in der Kommunikation

- Interesse und Fähigkeiten, angebotene Kontakte (Brieffreunde, Gastfamilien etc.) aufzubauen und zu vertiefen

Sachfachkompetenz

- Bereitschaft, größere Textmengen mündlich und schriftlich zu bearbeiten

- Fähigkeit, beschreibende Texte (mit historischem, geographischem oder biologischem Hintergrund) zu verstehen, zu bearbeiten und zu diskutieren

- Bereitschaft, kompetent mit Hilfsmitteln zur Informationsgewinnung umzugehen (Wörterbuch, Landkarten, Tabellen, Internet...)

 

Leistungsbereitschaft

- regelmäßige mündliche Mitarbeit

- produktive Arbeitshaltung (Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Ordnung)

- Offenheit gegenüber dem Neuem und die Bereitschaft, Schwierigkeiten als Herausforderung zu sehen, die mit Einsatz bewältigt werden können

 
Übergang in den bilingualen Zug der Klasse 7

Der Übergang in den bilingualen Zug der Klasse 7 ist freiwillig, allerdings besteht auch kein Anspruch darauf, in den bilingualen Zug übernommen zu werden.

Liegen mehr Anträge vor, als Schüler in die bilinguale Klasse 7 aufgenommen werden können, entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Fachkonferenz und dem Koordinator / der Koordinatorin des bilingualen Zuges unter der Berücksichtigung von Sprachkompetenz, Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft über die Aufnahme. In diesem Zusammenhang werden alle Fächer berücksichtigt, ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Fach Englisch und dem Zusatzunterricht Englisch.

Sind die Schüler in den bilingualen Zug aufgenommen, bleiben sie in diesen bis zum Ende der 10. Klasse. Ein vorzeitiges Ausscheiden ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Im Falle eines Ausscheidens aus dem bilingualen Zug nach der 10. Klasse erhalten die Schüler eine qualifizierende Bescheinigung über die Teilnahme am bilingualen Sachfachunterricht in der Mittelstufe.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Bilingualer Unterricht

Rückfragen können an die Stufenleiterin Frau Reuter gestellt werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!