Information zum Wechselunterricht ab Montag, den 8. März
Am 8. März werden die Klassen 5 und 6, ab dem 15. März auch die Klassen 7-12 im Wechselunterricht unterrichtet werden. Die Organisation des Wechselunterrichts am Megina-Gymnasium greift auf die Praxis im letzten Kalenderjahr zurück. Von den Stufenleitungen wurden für jede Lerngruppe A- und B-Gruppen benannt. Die A- und B-Gruppen wechseln sich fortlaufend täglich ab. Die Zuteilung zu den Gruppen ist verbindlich und kann nicht geändert werden. Die Einteilung ist mit Beteiligung der Klassenleitungen erfolgt und trägt dem Rechnung, dass auch bei klassenübergreifenden Lerngruppen, z.B. in den Fächern Religion, Ethik und Fremdsprachen die Teilgruppen in der Größe begrenzt sind. Ich bitte um ihr Verständnis.
Woche 14 (8. - 9. April)
Donnerstag B
Freitag A
Woche 15 (12. - 16. April)
Montag B
Dienstag A
Mittwoch B
Donnerstag A
Freitag B
etc.
Somit entsteht ein zweiwöchiger Rhythmus, der je nach Infektionslage verlängert werden kann. Damit ist sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler gleichmäßig über die zwei Wochen verteilt sowohl im Präsenz- als auch im Fernunterricht unterrichten werden können.
Bisher fand der Nachmittagsunterricht immer in 90-minütigen Blocks statt. Im Wechselunterricht werden nun jedoch einige wenige Kurse vor allem der MSS wöchentlich in 45-minütigen Einheiten unterrichtet. Alle anderen Lerngruppen können im Wechselunterricht gleichmäßig unterrichtet werden. Wann der Wechselunterricht aufgehoben wird, ist aktuell nicht absehbar.
Nachmittagsunterricht
In der Phase des Wechselunterrichts muss der 14-tägig stattfindende Nachmittagsunterricht wöchentlich als 45-minütige Unterrichtseinheit stattfinden. Der Grund ist die gerechtere Verteilung der Unterrichtszeit auf die A- und B-Gruppen. Dies betrifft auch vier Lerngruppen der Mittelstufe: 7a Geschichte Mittwoch; 8d Erdkunde-bilingual Montag; 9b Physik Montag; 10c Bildende Kunst Dienstag. Dieser Unterricht beginnt stets um 14:00 Uhr und geht bis 14:45 Uhr.
Änderungen im Bereich der Maskenpflicht
"Alle Personen auf dem Schulgelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Externe) sind verpflichtet, Masken zu tragen. Die Maskenpflicht umfasst alle Räume und Flächen im Schulgebäude (Unterrichts- und Fachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, beim Pausenverkauf, im Kiosk, im Verwaltungsbereich, im Lehrerzimmer) und im freien Schulgelände und umfasst grundsätzlich die Zeit des gesamten Schulbesuchs. Geeignet sind: Medizinische Gesichtsmasken, auch Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder OP-Masken genannt oder Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar. (FFP2-Masken sind grundsätzlich im Unterricht nicht erforderlich. Sie sollten allenfalls temporär in besonderen Situationen, z. B. bei der Ersten Hilfe, verwendet werden.")
Notbetreuung
Für Kinder der Jahrgangsstufen 5 bis 7 wird in dringenden Fällen eine Notbetreuung angeboten. Eine vorherige Anmeldung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ist erforderlich. Die Anmeldung hat jeweils am Vortag bis 12.00 Uhr zu erfolgen.
Michael Sexauer
Schulleiter