Ist der Besuch der MSS die richtige Entscheidung für mich?
Spätestens in der 10. Jahrgangsstufe sollte jede Schülerin und jeder Schüler zusammen mit den Lehrkräften und den Eltern ernsthaft prüfen, ob der Besuch der MSS die richtige Entscheidung ist oder ob nach Abschluss der Sekundarstufe I („Mittlere Reife“) ein anderer, z.B. stärker praxisorientierter Ausbildungsweg eingeschlagen werden sollte.
Um in der MSS Erfolg zu haben, sind solide Vorkenntnisse, der Wille zur Leistung und Interesse an theoretischer Arbeit Voraussetzung. Ebenfalls zu bedenken sind die deutlich größere zeitliche Belastung gegenüber der Sekundarstufe I und der neue Arbeitsrhythmus mit freien Zwischenstunden am Vormittag sowie Nachmittagsunterricht. Die Wochenstundenzahl beträgt mindestens 32 Unterrichtsstunden.

Wer kann in die MSS aufgenommen werden?
In die MSS können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden,
▪ die ein Gymnasium besuchen und das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 erhalten haben,
▪ die eine Integrierte Gesamtschule besuchen und die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe erhalten haben,
▪ die eine Realschule plus, die Regionale Schule (nach dem freiwilligen 10. Schuljahr) oder eine zweijährige Berufsfachschule mit qualifiziertem Sekundarabschluss I abgeschlossen haben und die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe von der abgebenden Schule erhalten oder eine Aufnahmeprüfung bestanden haben,
▪ die die Klassenstufe 10 eines Gymnasiums besuchen, besonders leistungsfähig und leistungsbereit sind und deshalb (auf Vorschlag der Klassenkonferenz) das zweite Halbjahr der Klassenstufe 10 und das erste Halbjahr der MSS11 überspringen.

Wie ist die MSS gegliedert?
Die MSS umfasst die Jahrgangsstufen 11, 12 und 13. Sie gliedert sich
▪ in eine einjährige Einführungsphase (11/1 und 11/2) und
▪ in eine zweijährige Qualifikationsphase (11/2, 12/1, 12/2 und 13).
Das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 gehört sowohl zur Einführungs- als auch Qualifikationsphase.
Vergleichbar zu der Versetzung in der Sekundarstufe I müssen Zulassungen zu verschiedenen Abschnitten in der MSS erreicht werden:
▪ Zulassung zur Jahrgangsstufe 12 (am Ende der MSS11),
▪ Zulassung zur Jahrgangsstufe 13 durch die rechnerische noch erreichbare Qualifikation im Block I (am Ende der MSS12),
▪ Zulassung zur mündlichen Abiturprüfung durch die Qualifikation im Block I (Ende MSS13).
Die genauen und ausführlichen Bedingungen sind unter mss.rlp.de abrufbar.

Wie wähle ich die Fächer aus, die ich in der MSS belegen will?
Die Schülerinnen und Schüler, die die Mittelstufe des Megina-Gymnasiums besuchen, wählen im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 die Kurse, die sie in der MSS belegen möchten. Neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler wählen bei der Anmeldung.
Die Wahl ist verbindlich, in begründeten Fällen kann zu Beginn der MSS11 bis zu einem in jedem Schuljahr festgelegten Termin eine Umwahl erfolgen.
Alle Schülerinnen und Schüler wählen drei Leistungsfächer und mindestens sieben Grundfächer und erreichen damit mindestens 32 Pflichtstunden pro Woche.
Leistungsfächer sind die Fächer, die man belegt, um persönliche Arbeitsschwerpunkte zu bilden. Sie vermitteln ein vertieftes Verständnis, spezielle Kenntnisse und bereiten in besonderem Maße auf die Arbeitsweise der Hochschule vor. In der Regel werden sie fünfstündig unterrichtet.
Grundfächer sind in der Regel dreistündig und vermitteln grundlegende Kenntnisse und Einsichten in fachspezifische Denkweisen.
In jedem Fall sind von Jahrgangsstufe 11 bis 13 durchgängig zu belegen:
▪ Deutsch,
▪ eine Fremdsprache,
▪ zwei Fächer aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich,
▪ Mathematik,
▪ eine Naturwissenschaft,
▪ Evangelische oder Katholische Religionslehre oder als Ersatzfach Ethik,
▪ Sport,
▪ eine zweite Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik.
Außerdem ist eines der Fächer Bildende Kunst oder Musik entweder durchgängig oder als zusätzliches Grundfach in der Jahrgangsstufe 12 zu belegen.
Als Besonderheit am Megina-Gymnasium kann die Gemeinschaftskunde bilingual gewählt werden.
Über die Pflichtstundenzahl hinaus können die Schülerinnen und Schüler ein zusätzliches Grundfach, im begründeten Ausnahmefall zwei zusätzliche Grundfächer belegen. Diese können immer zum Halbjahresende abgegeben werden, was schriftlich beantragt werden muss.
Die möglichen Fächerkombinationen sind unter mss.rlp.de abrufbar.