Belegung der Fremdsprachen

Um die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, muss man zwei Fremdsprachen gelernt haben. Schülerinnen und Schüler, die in den Klassenstufen 7-10 durchgehend am Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache teilgenommen haben, müssen mindestens eine dieser beiden Pflichtfremdsprachen verpflichtend in der Oberstufe belegen.

Schülerinnen und Schüler, die in den Klassenstufen 7-10 nicht durchgehend am Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache teilgenommen haben, müssen in der Oberstufe eine neu einsetzende Fremsprache belegen; diese wird mit 5 Wochenstunden unterrichtet, zählt aber als Grundfach. AAußerdem müssen sie ihre (einzige) Pflichtfremdsprache der Sekundarstufe I mindestens bis zum Ende der Jahrgangstufe 11 beibehalten. Am Megina-Gymnasium wird als zweite Pflichtfremdsprache Französisch angeboten.

Die Anmeldung für die MSS

Für die Schüler der Klasse 10 des Megina-Gymnasiums ist keine Anmeldung erforderlich. Die Informationen zur MSS und die Fächerwahl findet in der Klasse 10 statt.

Schülerinnen und Schüler der Realschule plus, der integrierten Gesamtschule oder der Hauptschule, die in die Jahrgangstufe 11 eintreten wollen müssen sich am 1. März anmelden. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.

 Für die Anmeldung sind die folgenden Unterlagen notwendig:

  • Halbjahreszeugnis
  • Familienbuch
  • im Halbjahreszeungis müssen die Bedingungen für die Berechtigung zum Besuch der MSS erfüllt sein, andernfalls kann eine Anmeldung auch unverzüglich nach Erhalt den Abschlusszeugnisses erfolgen.

Die Berechtigung zum Besuch der MSS kann erst mit dem Abschlusszeugnis erreicht werden. Daher muss diese nach Erhalt sofort nachgereicht werden.

Die Zulassungbedingungen sind in der ÜSchO §30 festgelegt. In der Realschule plus wird die Berechtigung erteilt, wenn im Abschlusszeugnis nach Besuch der Klassenstufe 10 in allen Fächern mindestens die Note „befriedigend" vorliegt. Ausreichende Leistungen in einem oder zwei Fächern können durch mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden, jedoch darf in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache nur einmal die Note „ausreichend" vorliegen. Sofern ein Ausgleich nicht möglich ist, können nicht befriedigende Leistungen in den musischen Fächern und im Fach Sport unberücksichtigt bleiben. Für die Integrierte Gesamtschule können diese der Verordnung entnommen werden.

Wer diese Bedingungen nicht erfüllt kann eine Prüfung ablegen, die in der Regel in den letzten fünf Unterrichtstagen vor den Sommerferien stattfindet. Nähers kann der Verordnung entnommen werden.

Im Rahmen der Anmeldung erfolgt neben der Beratung und Information zur MSS auch die verbindliche Fächerwahl. Informieren Sie sich daher vorher über die möglichen Fächerkombinationen z.B. in der MSS-Broschüre (siehe Informationen zum Download).