Allgemeine Informationen

Die Leistungen werden in allen Fächern außer im Grundfach Sport durch Kursarbeiten und andere Leistungnachweise überprüft. Alle Leistungen werden mit herkömmlichen Noten und mit Punkten ausgewiesen:

Note Punkte (je nach
Notentendenz)
sehr gut 15 / 14 / 13
gut 12 /11 / 10
befreidigend 9 / 8 / 7
ausreichend 6 / 5 / 4
mangelhaft 3 / 2 / 1
ungenügend 0

Anzahl und Dauer der Kursarbeiten und Gewichtung in den Leistungsfächern:

Kurs Anzahl
Kursarbeiten
Gewichtung
Kursarbeit(en) : andere
Leistungsnachweise
Dauer der Kursarbeiten
11/1 1 1 : 2 2 Unterrichtsstunden
(Deutsch 2 bis 3 Unt.std.)
11/2 2 1 : 1 2 Unterrichtsstunden
(Deutsch 2 bis 3 Unt.std.)
12/1 2 1 : 1 3 Unterrichtsstunden
(Deutsch 3 bis 4 Unt.std.)
12/2 2 1 : 1 3 bis 4 Unterrichtsstunden
(Deutsch 4 bis 5 Unt.std.)
13 1 1 : 1 4 Zeitstunden
(Deutsch 5 Zeitstunden)

Für die Leistungskurse Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde und Sport gelten für die Gewichtung besondere Regelungen.

In den Grundfächern wird eine Kursarbeit geschrieben, die etwa ein Drittel der Zeugnisnote ausmacht. die Kursarbeiten dauern 1 bis 2 Unterrichtsstunden.

Fehlen bei Kursarbeiten

Zu den Kursarbeitsterminen ist keine Beurlaubung möglich (Ausnahme: rechtliche Verpflichtungen wie Gerichtstermine; Musterung etc. oder außergewöhnliche familiäre Problemlagen.)

Bei einer Erkrankung am Tag der Kursarbeit muss der Schüler in jedem Fall (auch wenn er bereits einige Tage vorher gefehlt hat) dies telefonisch dem Sekretariat bis 7.50 Uhr mitteilen, wobei die betreffende Kursarbeit und der betreffende Kollege genannt werden müssen. Kurzfristige Erkrankungen zum Arbeitstermin werden nur dann entschuldigt, wenn ein Attest des behandelnden Arztes vom Tag der Erkrankung vorgelegt wird. Nur in diesem Fall erhält der Schüler einen Nachschreibtermin.

In Zweifelsfällen entscheidet die MSS-Leitung und in letzter Instanz der Schulleiter.

Fehlen kurz vor Kursarbeiten

Fehlt ein Schüler in den Vormittagsstunden vor einer Kursarbeit bzw. im Nachmittagsunterricht vor dem Termin einer Kursarbeit und nimmt dann an der Kursarbeit aber doch teil, muss dem/ den betreffenden Fachlehrern schriftlich mitgeteilt werden, dass man trotz vorhandener gesundheitlicher Einschränkungen (etwa leichte Grippe o. Ä.) nur gekommen ist, um an der Kursarbeit teilzunehmen und auf diese Weise einen Nachschreibtermin zu vermeiden.