Alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe haben ihre Schulpflicht erfüllt und nutzen freiwillig die schulischen Angebote, um das Abitur oder die Fachhochschulreife zu erlangen.
Dementsprechend erwartet die Schule deutlich mehr Eigenverantwortung und Mitarbeit als in der Mittelstufe.
Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat dafür zu sorgen, dass die Schule frühzeitig am Tage eines Fernbleibens vom Unterricht informiert wird.
Des Weiteren ist jede Schülerin / jeder Schüler selbst dafür verantwortlich, dass sie / er die geforderten Leistungsnachweise erbringt. Bei entschuldigten Versäumnissen einer Leistungsüberprüfung bemüht sie / er sich selbst bei der Fachlehrkraft um einen Nachschreibtermin.

(1) „Normales Fehlen“
Die Eltern bzw. die volljährige Schülerin / der volljährige Schüler melden sich morgens vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde über den Schulmanager krank. Erfolgt diese Meldung rechtzeitig, gelten die versäumten Unterrichtsstunden automatisch als entschuldigt.

(2) Erkrankung im Laufe eines Unterrichtstages
Tritt eine Erkrankung erst im Laufe eines Unterrichtstages auf, so meldet sich die Schülerin bzw. der Schüler möglichst bei dem ersten betroffenen Fachlehrer / der ersten betroffenen Fachlehrerin ab. Ersatzweise erfolgt die Abmeldung beim Tutor / der Tutorin, bei der MSS-Leiterin oder im Sekretariat. Die Abmeldung wird im Schulmanager eingetragen.
Ohne eine entsprechende Abmeldung werden die Fehlstunden als unentschuldigt gewertet.  

(3) Beurlaubungen
Kann eine Schülerin / ein Schüler aus privaten Gründen (Arzttermin, Führerscheinprüfung, Vorstellungsgespräch etc.) nicht am Unterricht teilnehmen, muss sie / er vorher eine Beurlaubung beantragen.
Die Fachlehrkraft kann Einzelstunden, die Stammkursleitung bis zu drei Unterrichtstage und der Schulleiter mehr als drei Unterrichtstage oder Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien beurlauben.
Eine nachträgliche Beurlaubung ist nicht möglich!
Zu den Kursarbeitsterminen ist grundsätzlich keine Beurlaubung möglich. In begründeten Ausnahmefällen lässt sich bei ausreichend früher Kontaktaufnahme mit der Fachlehrkraft bzw. der MSS-Leiterin meist eine für alle Betroffenen zufriedenstellende Regelung finden.

(4) Fehlen bei Kursarbeiten
Bei einer Erkrankung am Tag der Kursarbeit müssen die Eltern beziehungsweise die volljährige Schülerin / der volljährige Schüler das Fehlen im Schulmanager vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde melden.
Zusätzlich muss das Fehlen telefonisch zwischen 07.30 Uhr und 07.50 Uhr der MSS-Leiterin unter 02651 969430 mitgeteilt werden, wobei die betreffende Kursarbeit und die betreffende Kollegin / der betreffende Kollege genannt werden müssen.
Nur wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind, erhält die Schülerin / der Schüler einen Nachschreibtermin!

(5) Regelung bezüglich des Sportunterrichts
Sind wegen einer Verletzung, einer Krankheit oder aus anderen Gründen längere Fehlzeiten im Sportunterricht abzusehen, so ist die Fachlehrkraft schnellstmöglich unter Vorlage eines Attestes darüber zu informieren.
Da möglicherweise ein Ersatzfach belegt werden muss, ist eine Rücksprache mit der MSS-Leiterin unbedingt erforderlich.  

(6) Häufiges Fehlen

Bei einer auffälligen Häufung von Fehlzeiten wird die MSS-Leiterin mit der Schülerin / dem Schüler ein Gespräch führen.
Fehlt eine Schülerin / ein Schüler mehrmals bei Kursarbeiten, wird die MSS-Leiterin ein ärztliches Attest einfordern.
Ist das häufige Fehlen auf gesundheitliche Probleme zurückzuführen, wird um vertrauliche Mitteilung an die MSS-Leiterin gebeten, um frühzeitig Lösungen finden zu können.