Informationen für den Unterricht nach den Osterferien

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
die Landesregierung sieht weiterhin Wechselunterricht (Stand 30.03.) begleitet mit einem Angebot der anlasslosen Testung ab dem 07. April in den Schulen vor.

Die Durchführung einer solchen Testung bedarf der Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern bzw. die der Schülerinnen und Schüler bei Volljährigen. Dazu werden den Schulen kostenfrei Testkits zur Selbsttestung zur Verfügung gestellt.

Am Megina Gymnasium beginnt die Selbsttestung am Montag, dem 12. April; es werden die Tests der Firma Roche eingesetzt. Eine gute Erklärung zur Anwendung mit entsprechenden Handhabung-Videos für Kinder und Erwachsene (oben und unten auf der Seite) finden Sie hier:

Anwendung SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche

Die Selbsttests sind ein kostenloses Angebot an Sie und Ihr Kind. Es erwarten Sie keine Konsequenzen, wenn Sie dieses nicht annehmen. Aber je mehr Kinder an dieser regelmäßigen Testung teilnehmen, desto sicherer wird der Schulalltag für Ihr Kind – und für alle anderen. Die Durchführung der Selbsttests wird in der Schule altersangemessen vorbereitet und begleitet. Sie werden grundsätzlich im vertrauten Klassen- oder Kursverband durchgeführt und in den schulischen Alltag integriert.

Die Informationen der Landesregierung finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/

Die Einverständniserklärungen wurde in den Klassen verteilt; Sie finden sie ebenfalls bei den nachfolgenden Links. Möchten Sie das Angebot der Testmöglichkeit für Ihr Kind wahrnehmen, geben Sie diese bitte von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben über Ihr Kind wieder an die Klassenleitung zurück. (Auch bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten sind beide Unterschriften notwendig, sofern keine Vollmacht vorliegt.)

Mit freundlichen Grüßen
Michael Sexauer
Schulleiter

Anschreiben an die Eltern

Anschreiben volljährige Schülerinnen und Schüler

Datenschutzinformation zur Selbsttestung an Schulen