Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund aktueller Nachfragen möchten wir Ihnen folgende Informationen zur Schülerbeförderung ab Montag dem 04.05.2020 geben:

- Ab dem 04.05.2020 wird der öffentliche Personennahverkehr wieder zum Regelfahrplan zurückkehren, d. h. auch die Beförderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt wieder vollumfänglich nach den gewohnten Fahrplänen.

- Die Beförderung erfolgt mit voller Kapazität um möglichst große Abstände der Fahrgäste innerhalb der Fahrzeuge zu gewährleisten.

- Im ÖPNV besteht grundsätzlich Maskenpflicht. Nach der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz darf die Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 69 des Schulgesetzes(SchulG) jedoch nicht mit der Begründung verweigert werden, dass diese keine Mund/Nasen-Bedeckung tragen.

- Den Verkehrsunternehmen werden Notfallmasken durch das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Diese Masken sollen in den Fahrzeugen als Vorrat vorgehalten werden für die Fälle, dass ein Schüler seine Maske vergessen haben sollte.

- Zu Schulen bei denen Schüler im freigestellten Schülerverkehr befördert werden stehen wir bereits in Kontakt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anna Clara Rump

 

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

- Schulen und ÖPNV -

Bahnhofstr. 9

56068 Koblenz

 

Telefon: (0261) 108-245

Telefax: (0261) 108-551

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