Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund aktueller Nachfragen möchten wir Ihnen folgende Informationen zur Schülerbeförderung ab Montag dem 04.05.2020 geben:
- Ab dem 04.05.2020 wird der öffentliche Personennahverkehr wieder zum Regelfahrplan zurückkehren, d. h. auch die Beförderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt wieder vollumfänglich nach den gewohnten Fahrplänen.
- Die Beförderung erfolgt mit voller Kapazität um möglichst große Abstände der Fahrgäste innerhalb der Fahrzeuge zu gewährleisten.
- Im ÖPNV besteht grundsätzlich Maskenpflicht. Nach der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz darf die Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 69 des Schulgesetzes(SchulG) jedoch nicht mit der Begründung verweigert werden, dass diese keine Mund/Nasen-Bedeckung tragen.
- Den Verkehrsunternehmen werden Notfallmasken durch das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Diese Masken sollen in den Fahrzeugen als Vorrat vorgehalten werden für die Fälle, dass ein Schüler seine Maske vergessen haben sollte.
- Zu Schulen bei denen Schüler im freigestellten Schülerverkehr befördert werden stehen wir bereits in Kontakt.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Clara Rump
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
- Schulen und ÖPNV -
Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz
Telefon: (0261) 108-245
Telefax: (0261) 108-551
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Besuchen Sie uns im Internet unter www.kvmyk.de
oder auf unserer Facebook-Seite unter https://www.facebook.com/update_security_info.php?wizard=1#!/pages/Kreisverwaltung-Mayen-Koblenz/247955072024052?fref=ts